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Muskelspiele – die AfD mahnt mich ab, 2. Akt

Zuerst an dieser Stelle – und das ist mir sehr wichtig! – möchte all jenen danken, die in den vergangenen Tagen und Wochen mir im Abmahnungs-Streit mit der „AfD“ ihre Solidarität bekundet und Hilfe angeboten haben. Das hat gut getan – steht man doch als jemand, der noch nie juristisch irgendwie „verwickelt“ war, verunsichert mit dem Rücken an der kalten Wand.

Wie ging es seit meinem letzten Post mit der Abmahnung durch die „AfD“ und ihre Anwälte der Kanzlei Höcker in Köln, deren Dienste die „AfD“ gerne und regelmäßig in Anspruch nimmt?

umdekoriertesafdplakat
Umgearbeitetes Plakat der „AfD“ – gesehen in Augsburg, Ernst-Reuter-Platz.

Ich habe nun ebenfalls einen Anwalt, der mich vertritt, was mir schon einmal ein Stück Sicherheit zurück gegeben hat. Dann habe ich mich nach eingehenden Beratungen mit mehreren Juristen zähnknirschend dafür entschieden, 1. die durch die „AfD“ beanstandeten Domains vom Netz zu nehmen und 2. die Unterlassungserklärung abzugeben. Damit hat die „AfD“ mir gegenüber eigentlich keinerlei weitergehenden Ansprüche mehr.
Die im ersten Schreiben von Höcker geäußerte Rechtsauffassung sowie insbesondere die geforderten 1832 € habe ich anwaltlich zurückweisen lassen. Diesen Betrag hielten alle juristischen Fachleute für völlig überzogen.

Höcker, namentlich RA Brennecke, schraubte am 27.12.2016 per Brief – also ganz eilig noch zwischen den Jahren – die Drohkulisse noch ein wenig höher, wie folgender Ausriss zeigt:

Abmahnung durch die "AfD" - Ausriss aus dem 2. Anwaltsschreiben

Der „AfD“-Anwalt droht also damit, den „Gegenstandswert“ von 40.000 € auf 100.000 € für die besagten Domains nach oben zu korrigieren. Impliziert ist dabei, dass die bisherige Forderung ja als gutwilliges Entgegenkommen gewertet werden müsse. Zynischer kann man anwaltliche Tätigkeiten vermutlich nicht sinnverkehren! Dem Laien wie mir drängt sich der Eindruck auf, dass hier augenscheinlich darauf abgezielt wird, mit dem gleichen Schreiben möglichst vielen Domaininhabern möglichst viel Geld abzunehmen.

Außerdem ist mir eine Frist gesetzt, den ausstehenden Betrag zu überweisen.

Diese Frist endet morgen.

Abmahnung – bin ich „eingeknickt“?

„Bloß nicht einknicken!“, so lautete der Tenor vieler Kommentare zu meinem ersten Beitrag in dieser Sache – vor allem in den sozialen Medien. Bin ich jetzt also „eingeknickt“?
Ich glaube, es ist ein gewaltiger Unterschied zwischen einem „Einknicken“ aus Angst vor der Auseinandersetzung, oder einem „Einknicken“ aus Vernunft, dann nämlich wenn die Erfolgsaussichten auf Widerstand gegen Null gehen. Dies ist leider in meinem Fall genau so – und Lust und Geld zum „Zocken“ habe ich keine(s). Obwohl – und das kann man mir glauben oder nicht: Angst vor der Auseinandersetzung habe ich nicht!

Höcker mahnt weiter ab

Sebastian Meisterjahn, der die ganze „Aktenordner für Dänemark“-Aktion ins Rollen gebracht hat, hatte kürzlich ebenfalls die Unterlassung unterschrieben und hat letztendlich auch Geld an Höcker gezahlt, was Höcker-Anwalt Brennecke auf Twitter jubilieren ließ (s. eingebetteten Tweet oben) und zu einer doch eher selbstgerecht wirkenden Pressemitteilung auf der eigenen Homepage veranlasste. Was RA Brennecke aber verschwieg: Meisterjahn zahlte zwar Anwaltskosten an Höcker, aber einen deutlich geringeren Satz, als ursprünglich gefordert.
Andere Betroffene, wie etwa Stefan Möller aus Hamm, überlegen wohl noch, ob und wie sie in die juristische Auseinandersetzung gehen.

Unterdessen geht im Neuen Jahr die Abmahnwelle seitens der Kanzlei Höcker munter weiter. Es sind ja noch viele afd-*.de-Domains ungeahndet bzw. sprießen munter weiter im Internet hoch. Die bei den Abmahnungen von Höcker angesetzten Kosten variieren dabei interessanterweise doch sehr deutlich. Für die Höcker-Anwälte scheint sich dieses „Geschäft“ zu lohnen… Und ich frage mich: warum eigentlich ist diese augenscheinlich gewinnmaximierende Abmahnerei nicht strafbar und justiziabel?

Wie es weiter gegangen ist: demnächst mehr dazu hier.

Zum Schluss noch einige

Links zum Thema:

2 Comments

  1. Alfredo 1. April 2017

    Alfredo schreibt:

    Es ist m.E. schade und bedauernswert, was die AfD hier machen läßt über ihren Rechtsanwalt Höcker. Eigentlich gefällt mir das gar nicht. Da bin ich enttäuscht von der AfD. Bisher habe ich die AfD in vielen Bereichen für gar nicht schlecht gehalten. Aber wenn ich so etwas erfahre, komme ich doch sehr ins Grübeln.
    Ob ich sie nun noch wählen kann, weiß ich zur Zeit nicht mehr.
    Warum kann man sich ihier nicht gütlich einigen?
    Warum bringt sie Christen gegen sich auf?
    Oder geht es hierbei auch zu sehr um den Verdienst eines Rechtsanwaltes im Abmahn-Geschäft?

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