Die vergangenen Monate war ich sehr zurückhaltend im Weiterschreiben über den Rechtsstreit um die Abmahnung der „AfD“ und den Vorwurf der „Namensrechtsverletzung“, über die ich in vorhergehenden Posts (hier und hier) bereits berichtet hatte. Der Grund war natürlich das „schwebende“ Verfahren – ich wollte schlicht kein Öl ins Feuer gießen. Heute an Sylvester bietet sich eine Rückschau und Zusammenschau der Ereignisse im Rechtstreit mit der „AfD“ an, zumal es so aussieht, als sei es jetzt wirklich vorbei.
Wie ging es seit meinem letzten Post weiter? Am 20. Februar 2017 wurde mir ein Schreiben vom Amtsgericht Wedding zugestellt. Es handelte sich um einen im Namen von Frauke Petry (damals noch „AfD“) ausgestellten Mahnbescheid. Dieser Mahnbescheid ging über 1342,17 €. Dass die ursprünglich geforderte Summe von 1832,-€ nicht durchsetzbar war, dämmerte wohl auch der Kölner Kanzlei Höcker, die die „AfD“ (übrigens in vielen Verfahren) vertritt.
Nach telefonischer Beratung mit meinem Anwalt, Ralf Eckert, der mich übrigens ganz ausgezeichnet vertrat, haben wir diesem Mahnbescheid widersprochen. Angedroht war darin, dass bei Nichtzahlung Klage beim Amtsgericht in Köln eingereicht wird. Wir haben es darauf ankommen lassen. Nicht aus „Abenteuerlust“, sondern einzig und allein aus dem Grund, weil wir den Anspruch der AfD nicht anerkennen konnten: ich habe die Namensrechtsverletzung eingeräumt, die Domains herausgegeben – die finanzielle Forderung habe ich zurückgewiesen.
Nach fast drei Monaten Ruhe folgte dann ein Schreiben vom Amtsgericht Köln mit der Klagebegründung der AfD-Anwälte. Das war noch keine Klage, sondern die Ankündigung einer solchen. In der von uns eingereichten Verteidigungsanzeige begründete mein Anwalt, warum wir die „AfD“-Forderung zurückweisen. Wir erklärten:
Teilerfolg und Vergleichsvorschlag
Das Amtsgericht Köln gab unserer Argumentation Recht und erklärte sich für unzuständig.
Das war ein Teilerfolg für mich, denn die „AfD“-Anwälte wurden nun an das für mich zuständige Amtsgricht Nördlingen verwiesen, mussten sich also – unbequemer Weise – in die bayerische Provinz bewegen, um vermeintliche Ansprüche gegen mich durchzusetzen.
Eine Zeit lang war die Frage, ob das überhaupt passiert. Mitte August 2017 schlug das Verfahren dann leider doch beim AG Nördlingen auf, das uns zu einem Vergleich ermunterte:
Auf Anraten meines Anwalts nahm ich diesen Vergleich zunächst an (zähneknirschend). Die Reaktion der Gegenseite ließ nicht lange auf sich warten: sie stimmte dem Vergleich zu, wenn ich die Prozesskosten ganz trage. Da dies noch mehr zu meinen Ungunsten ausgefallen wäre, lehnten wir ab. So wurde ich am 26.9. vor das Amtsgericht Nördlingen geladen, wo es zur mündlichen Verhandlung kam.
Verhandlung: Nicht Niederlage, nicht Erfolg
Für die „AfD“-Anwälte erschien ein (pensionierter?) Anwalt aus München und ich durfte endlich persönlich Bekanntschaft mit meinem Anwalt Eckert aus Eching machen, mit dem ich bis dato nur per Mail oder Telefon kommuniziert hatte. Er hat mich souverän durch die Verhandlung begleitet.
Zur Verhandlung selbst gäbe es eine Menge Anmerkungen zu machen, vermisst habe ich z.B. normale Höflichkeitsformeln oder ein Interesse an meiner Aussage. So blieb bei mir das Gefühl, das Gericht hatte sich bereits im Vorfeld des versuchten Vergleichs eine Meinung gebildet und hatte kein Interesse an dieser Verhandlung und/oder neuen Gesichtspunkten durch meine Aussage. Insgesamt war ich von der reduzierten Atmosphäre und dem mechanistischen Vorgehen entsetzt – aber vielleicht ergeht das emotional jedem so, der zum ersten Mal vor den Kadi gezerrt wird.
Es wurde Urteil gesprochen – und es war kein Erfolg für die „AfD“ – aber für mich leider auch nicht.
Mein Anwalt riet mir, das Urteil so zu akzeptieren. Dem bin ich gefolgt.
Dass die Klage abgewiesen, ich aber gleichzeitig verurteilt wurde, den genannten Betrag zu zahlen, ist dennoch bitter. Vermutlich ist es ebenso bitter für die erfolgsverwöhnten Anwälte der Gegenseite, dass sich weder der von ihnen angesetzte Streitwert, noch die angesetzten Anwaltskosten haben gegen mich durchsetzen lassen.Von den vor einem Jahr im Raum gestandenen Beträgen, von der Drohkulisse und dem juristischen Säbelrasseln seitens der Höcker-Anwälte ist nicht viel übrig geblieben.
Das freut mich.
Ausblick und Dank
Ob es weitergeht, d.h. ob von der Gegenseite Berufung – wie vom gegnerischen Anwalt noch im Gerichtssaal angekündigt – eingelegt worden ist, so dass der Streitfall nun vor dem Landgericht in Augsburg verhandelt werden müsste, weiß ich momentan noch nicht. Auch sind mir die letztendlichen Gerichtskosten noch nicht bekannt. Immerhin: mein Anwalt ist optimistisch, dass der Spuk vorbei ist. Das lässt fürs Neue Jahr hoffen.
Hier mein vorläufiges Fazit bis jetzt:
1. Widerstand lohnt.
Ich bin froh, dass ich den Forderungen der „AfD“-Anwälte nicht sofort nachgegeben habe, wie mir dies anfänglich sogar Anwälte empfohlen haben, die auf Internetfragen spezialisiert sind. Dadurch konnte ich a) meine Kosten deutlich drücken und b) der Gegenseite zeigen, dass ich mich von Drohkulissen und großen Namen nicht einschüchtern lasse.
2. Es geht nicht um „Gerechtigkeit“. Leider.
Gerecht ist das Urteil, ja, das ganze Prozedere nicht, das zum Urteil geführt hat. Klar, ich weiß: ich bin so ein Idealist, der noch an so etwas wie Gerechtigkeit und Justitia usw. glaubt. Darum fühle ich mich auch als Opfer einer gegen mich und andere in Stellung gebrachten Justiz-Maschinerie, die es z.B. Anwälten erlaubt, mit ein und dem selben Schreiben Dutzende Leute abzumahnen und groß abzukassieren.
Von Herzen Danke sagen möchte ich noch mal allen, die mich finanziell durch einen kleinen oder großen Beitrag im Verfahren unterstützt haben: das war wunderbar, überwältigend großzügig und so viel Support hätte ich nicht erwartet!
Danken möchte ich besonders auch meinem Anwalt, Herrn Dr. Ralf Eckert aus Eching (www.kfup.com), bei dem ich mich immer ausgezeichnet aufgehoben gefühlt habe und der mich, wenn meine Nerven mal zu flattern begannen, immer wieder durch seine ruhig-freundliche Art und sein Fachwissen gelassen werden ließ. Er ist als Anwalt (und Mensch!) jeder Empfehlung wert!
[…] Es ist nicht das erste Mal, dass die AfD Domains auf juristischem Weg zu erstreiten versucht. Insbesondere die Aktion Aktenordner für Dänemark (kurz: AfD) hat in der Vergangenheit für viel Wirbel gesorgt. Ausgangspunkt der Episode war der Mendener SPD-Ratsherr Sebastian Meisterjahn, der sich die Rechte an den Domains afdmenden.de, afd-menden.de und alternative-fuer-menden.de sicherte, als die AfD einen Ortsverein gründen wollte. Die Aktion fand deutschlandweit zahlreiche Nachahmer. In allen mir bekannten Fällen war es wiederum die Kanzlei Höcker, die pflichtbewusst Abmahnungen in Namen der AfD versendete. Besonders anschaulich schilderte Blogger Ulrich Berens in drei Akten seinen Kampf gegen überhöhte Forderungen der Kanzlei: 1. Akt / 2. Akt / 3. Akt. […]